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- Daggy
Ja, ich freue mich wirklich!
Da steht: Sehr geehrter Herr (klar, mein Auto und offiziell muss ich noch Mann sein)
Aber dann: der Fuehrerin des PKW XXXX wird zur Last gelegt......!
Ok, etwas zu schnell aber den bezahle ich gerne!
Eure Tilly
Hallo Tilly,
ich sehe zum ersten Mal, daß sich jemand über einen Strafzettel freut )
Meiner wurde abgeschleppt, 160€. Hätte am liebsten geheult
Lg Hayat
Hallo Hayat
Das ist doof, da hast du ja nicht einmal ein Foto!
LG Tilly
Lol, mich hatte es vorgestern nach >>10 Jahren erwischt. Allerdings war das mit dem firmenwagen. Bin gespannt, was da steht. es sollte aber noch <20 zu viel gewesen sein.
Sarah
Das erinnert mich an meine "Übergangszeit" und das wohlige Gefühl bei den ersten "Outings umgekehrt":
"Es ist schön, dass Ihr Mann bei XXX arbeitet, aber deshalb bekommen Sie trotzdem keinen Firmenrabatt."
"Beim Post-Ident Verfahren muss leider der Inhaber des Ausweises persönlich vorbeikommen."
Und die Krönung am Schluss, als ich die neuen Papiere beim Bürgeramt abholte: "Warum möchten Sie denn den Reisepass Ihres Mannes abgeben, der ist doch noch einige Jahre gültig?" ... Schauen Sie doch mal in Ihren Computer, warum ich hier bin ... "Ach so."
Ich hab es bisher werder zu einem Strafzettel noch zu einer Polizeikontrolle gebracht
Na gib dir mal Mühe und tritt auf das Gaspedal!
Jou,
Ich hab da wohl noch so eine rudimentaer vorhandene maennliche Verhaltensweise,
(Ich kann nix dafuer, alles Erziehung)
ich kann immer noch einparken, mit Haenger rangieren, und
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind doch eher der Hinweis, dass die naechste Kurve mit dem
doppelten nicht geht!
Wer bremst verliert! Oder so.
LG Tilly
Das kann ich toppen Tilly... obwohl ich schon Führerschein usw. alles neu hab, mit meinen webl. Namen.
Vor etwa 3 Wochen wurde ich nachts um 2 h Kontrolliert Ortsschild Fürth iB.
Erst Fahrzeugkontrolle... Führerschein Fahrzeugschein...
Hat Frau ja griffbereit...ok
Dann die Frage:2 haben se alkoholische Getränke zu sich genommen.
Ich sagte ja, nen Rotwein zur Pizza. War iich schlagfertig :think:" width="18" />
Konnte ja schlecht sagen ich hab beim Job als Hure die beim Kunden im Hotel einiges runtergekippt hab.
Danach wollte er Warndreieck und Verbandskasten sehen. und die Warnweste Ich mach den Kofferraum auf und da liegt die Tasche mit meiner zerlegten Tanzstange drin.
Was ist denn das? fragt er mich. und ich antworte, was ich immer sage..... meine Kalaschnikow!
Er tritt gleich zurück und bittet mich die "Gewehrtasche" zu öffnen. is ne Tanzstange sagte ich.
Sie sind Tänzerin die nächste Frage... ich: nein, ist ein Hobby.
Ok das Gerät mit dem Röhrchen... Alktest...ich bin natürlich einverstanden
gleich der erste Versuch klappte 0.09 af der Anzeige hab ich gesehen.
Dachte schon ok 0,9 nu isser weg.
Die nächste Frage... und das war wirklich nur ein Glas?
Ich sagte ja, hab ich doch gesagt.
Er... Sie haben auch nicht viel... 0,2
Er wünschte mir dann noch eine gute Weiterfahrrt.
Scheinbar kann ich immernoch Alkohol abbauen wie die Männer.
Und wieso das Gerät 0.09 anzeigte ??? Schleierhaft
Nun die Frage... Wieviel Notlügen waren dabeii, und wieviel davon hat er geglaubt?
gleich der erste Versuch klappte 0.09 af der Anzeige hab ich gesehen.
Dachte schon ok 0,9 nu isser weg.
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Er... Sie haben auch nicht viel... 0,2
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Und wieso das Gerät 0.09 anzeigte ??? Schleierhaft
Garnicht Schleierhaft
Das Gerät zeigt den Wert in Milligramm an
wenn du den Wert mal 2 nimmst erhälst du die Promille
... Alktest... ... gleich der erste Versuch klappte 0.09 af der Anzeige hab ich gesehen. ... Sie haben auch nicht viel... 0,2 ...
Die Atemtestgeräte bei der Polizei messen den Anteil von Alkohol in der Atemluft in mg/l (Milligramm je Liter). Von diesem wird dann rechnerisch geschlossen auf den Anteil von Alkohol im Blut in Promille. Der Wert auf der Anzeige des Blasgeräts ist in etwa die Hälfte des allgemein geläufigeren Blutwerts.
In deinem Beispiel:
Meßwert 0,09 mg/l (d.h. ungefähr 0,1) in der Atemluft entspricht ungefähr 0,2 o/oo im Blut.
Mit der (individuell verschiedenen) Abbaugeschwindigkeit des Alkohols im Körper hat das also nichts zu tun.
Siehe auch:
§ 24a Abs. 1 StVG besagt:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
liebe grüße
und unfallfreie Fahrt, am besten ohne Alk
wünscht triona