Hallo,
ich könnte mir vorstellen, dass hier im Forum einige Expertinnen/en sind, die mir etwas zum Thema Gleichstellung bei Behinderung sagen können.Mir geht es um Vor und ggf auch Nachteile die darauss entstehen können. Ich arbeite im mittleren Managment als FührungskraftIch habe eine anerkannte Behinderung von 30 % die fehlende Sehkraft. TS lasse ich mal bewusst aussen vor
Wo genau muss es (wenn) beantragt werden? (Arbeite in Hamburg)Wie geht das Antragsverfahren? Vordruck oder Formlos?
Was muss angegeben werden?
Hat jemand hier im Forum Erfahrungen damit ?
Lg Julia
Salut,
schau mal unter PN...
So weit ich weiß, tut sich bei Behinderungsgrad unter 50% rein arbeitsrechtlich und in Bezug auf soziale Vergünstigungen überhaupt nichts. Aber ganz sicher bin ich mir da nicht. Außerdem ändern sich die Bedingungen bei solchen Sachen auch ziemlich oft. Leider meistens eher zum Schlechteren. Meine Kenntnisse beziehen sich auf den Fall meiner Freundin und der liegt nun schon ein paar Jahre zurück.
Beratungen zu diesen Fragen macht z.B. der Sozialverband VdK Deutschland.
liebe grüße
triona