Aktuelle Abänderung des Jugendschutz ( Jugendmedien-Staatsvertrag ) zum 01.01.2011
Durch einen Beschluss der Bundesländer wurde der Jugendmedien-Staatsvertrag (JMStV) mit Wirkung zum 1. Januar 2011 abgeändert. Nach diesem Staatsvertrag dürfen Websites mit jugendgefährdenden Inhalten zu bestimmten Zeiten nicht abrufbar sein (nach §5 Abs. 6 JMStV nur zwischen 22 bzw. 23 und 6 Uhr) oder sind getrennt von sonstigen Inhalten abzurufen (§5 Abs. 7 JMStV) bzw. dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (§4 Abs. 3 JMStV).
Hierzu regelt §5 Abs. 5 JMStV: Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er 1.) durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder 2. ) die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen. Neu ist, dass die Websites nunmehr auch durch eine freiwillige Alterskennzeichnung gekennzeichnet werden müssen. Das Problem besteht darin, dass der Websitebetreiber selber einschätzen muss, für welche Altersgruppe seine Website geeignet ist. Da jedoch dies für die meisten Betreiber schwierig sein dürfte, kann er diese auch durch die Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle überprüfen lassen, was jedoch kostenpflichtig ist. Wird jedoch die Website falsch ausgezeichnet, können Bußgelder drohen. Um die Sache noch verwirrender zu machen, gilt dies allerdings nur für Websites, die Angebote zeigen, die die Entwicklung der Kinder und Jugendliche beeinträchtigen. §5 Abs. 1 JMStV besagt: Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Hierzu zählen u.a. Seiten, die Pornografie oder Gewalt zeigen bzw. hierüber berichten oder Alkohol oder Bulimie verherrlichen. Für einen Laien ist jedoch schwierig einzuschätzen, ob die Inhalte bereits hierunter fallen oder nicht. Der Betreiber muss also zunächst selber einschätzen, ob seine Website hierunter fällt und wie er diese einstuft. Das Gesetz gibt hierzu wenig Hilfestellung. §5 Abs. 1 S. 3 besagt: Die Altersstufe „ab 0 Jahre" kommt für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht. Weitere Stufen sind 6,12,16 und 18 Jahre. Aber nicht nur Bußgelder können teuer sein, sondern es können auch von Mitbewerbern Abmahnungen drohen, die nicht selten 800 Euro und aufwärts kosten. Nach der Neuregelung muss im Impressum von Webseiten, die obige Inhalte betreffen, nunmehr ein Jugendschutzbeauftragte konkret mit Namen, Adresse und E-Mail-Adresse aufgeführt werden. Dieser muss eine gewisse Fachkenntnis (§7 Abs. 4 JMStV) besitzen (Fortbildungen sind nicht notwendig). Dies ist in §7 Abs. 1 JMStV geregelt: Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen. Unterbleibt dies, ist das Impressum falsch und somit abmahngefährdet. §7 Abs. 3 JMStV regelt dabei: Der Anbieter hat wesentliche Informationen über den Jugendschutzbeauftragten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Sie müssen insbesondere Namen, Anschrift und Daten enthalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen. Wieder also noch mehr Regelungen, die Websitebetreiber berücksichtigen müssen.
Durch einen Beschluss der Bundesländer ...
NRW hat aber eben nicht beschlossen. Insoweit ist's mit der Wirkung zum 01. Jänner '011 auch Essig... :p
S'Elle
..... wenn du meinst !
Elle meint nicht nur sie hat recht
NRW hat nicht zugestimmt und deswegen wird das ganze Procedere(da alle Bundesländer zustimmen müssen damit der Beschluss rechtwirksam wird) von neuem gestartet und solange gilt das alte Recht.
Schön das es doch noch Poilitiker gibt die ab und zu auf Volkes Stimme hören und in NRW der Schwachsinn gestoppt wurde ,Schwachsinn deshalb weil damit nicht dem Jugendschutz gewähr getan wird sondern nur Bürokratismus erzeugt wird und viele Anbieter mit ihren Seiten einfach ins Ausland abwandern werden.
Wieso gehen eigentlich fast alle davon aus, daß Homepages von TV, TS usw. jugendgefärdend sein müssen?
Noch ein paar Quellen dazu damit auch du das glaubst Diane
http://www.presseportal.de/pm/66306/1735491/westfalen_blatt/rss
http://www.webnews.de/829103/endlich-jugendmedienstaatsvertrag-gestoppt
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPB15-20.html hier unter Punkt 3 Zitat:
3.
Vierzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Antrag
der Landesregierung
auf Zustimmung zu einem
Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung
Bericht des
Haupt- und Medienausschusses
2. Lesung
Entschließungsantrag
der Fraktion der CDU
in Verbindung damit
Für einen wirksamen Jugendmedienschutz statt unüberlegter neuer Gesetze – Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürger stoppen und sinnlose Eingriffe des Jugendmedienschutzstaatsvertrags verhindern
Antrag
der Fraktion der FDP
Der Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag
- Drucksache 17 - wurde nach Beratung einstimmig abgelehnt.
Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, GRÜNE und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP angelehnt.
Der Antrag - Drucksache 15/857 - wurde nach Beratung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und DIE LINKE abgelehnt.
LG Lena
Lena, spielt keine Rolle wo der Server liegt, als deutscher Betreiber gilt dann das deutsche Recht d.h. Impressum und bei jugendgefährdenen Angeboten einen FSK18 Schutz, bei Erotik Angeboten oder Seiten welche sich damit befassen, einen Jugendschutzbeauftragten.
Das Betreiben heut schon viele so, die Seite wird im Ausland(Oft Russland oder den tonga Inseln) durch einen dort ansässigen Beauftragten gehostet und der deutsche Staat hat keinerlei Handhabe irgendetws zu machen weil weder der Betreiber Deutsch ist noch auf einem deutschen Server gehostet wird.
Sehr viele Erotik Camportale(auch mit deutschen Eigentümer) laufen auf diese Weise auch ohne irgendein Jugendschutztor.
Zum andren ist die Novellierung eh erstmal gescheitert , solange bis keine Einigung auf ein neues Recht getroffen wurde und alle Bundesländer zugestimmt haben bleibt alles beim alten Recht
@Juila_mari:
Gute Frage. Wenn z.B. meine Website als jugendgefährdend eingestuft würde, müßte ja wohl auch ich im Alltag mit ner Burka rumlaufen, denn dann wäre bereits meine Alltagserscheinung jugendgefährdend (mehr als ein paar Alltagsbilder und ein paar wissenschaftliche und sachlich informierende Seiten enthält meine Website nicht).
Ein weiterer Türspalt für Zensur im Netz?
eine T*-seite als solche dürfte wohl kaum irgend eine jugendgefährdende bedeutung haben.
andernfalls wäre es ja wohl mal an der zeit, dagegen vorzugehen, wenn sie da anfangen wollten, zu zensieren.
oder gibts da schon greifbare fälle, wo sowas vorgekommen ist?
was mir alledings nicht sonderlich einleuchtet, ist die ständige verknüpfung von T* mit "erotik-seiten", die anscheinend einige leute vornehmen.
oder wer von euch betreibt zb ein kuppelportal für gewerblich arbeitende shemales oder was auch immer für sachen mit bezug zu prostitution oder gar pornografie?
und vor allem, was soll in diesem zusammenhang pornografie überhaupt sein?
ist es immer noch oder schon wieder wie in den 1950-erjahren, als alles, wo die buchstabenfolge "sex" drin vorkommt, als pornografisch oder sonstwie "jugendgefährdend" bezeichnet werden kann.
(und entsprechend vlt auch das wort "transsexuell"?)
wer hat denn heute noch so "schlüpfrige" fantasie, außer ein paar deppen + vlt noch ein paar erzkatholische oder puritanische fundamentalisten?
auch wenn das netz voll ist von allem möglichen mist (pornografischer, prostitutionsfördernder oder irgendwie gewaltverherrlichender art), würde ich mich mich versuchen zu wehren, wenn die sachen, die ich bisher veröffentlicht habe, von irgend einem verbrecherischen abmahnungsanwalt als irgendwie "jugendgefährdend" eingestuft würden.
nach meiner einschätzung ist da nix "jugendgefährdendes" dabei + auch sonst nix gesetzwidriges, geausowenig wie pornografisches oder etwas, das prostitution fördert.
oder auch nur irgendwie ungehöriges.
ich fühle mich hier als TS nicht angesprochen.
was hat derartiges damit zu tun?
eine andere sache hingegen ist, daß vorgeblicher "jugendschutz" schon immer dazu benutzt wurde, um die verbreitung unerwünschter inhalte zu unterdrücken + eine allgemeine zensur verstärkt einzuführen, + um die meinungs- + pressefreiheit + die freiheit der kunst einzuschränken.
diese ständigen neuen versuche hatten noch nie die jugend vor irgend etwas etwas schädlichem geschützt, sondern sollen allein dafür sorgen, daß das herrschende politische meinungsmonopol nicht durchbrochen wird.
speziell mit T* hat das wohl aber nichts zu tun.
da scheint in einigen köpfen doch so einiges an kopfkino abzulaufen.
vor allem mit einem seltsamen drehbuch.
oder gibts auch hier gegenbeispiele, die mir bis jetzt entgangen sind?
oder ist es etwa mittlerweile schon strafbar, wenn man zb seine ablehnung eines gültigen gesetztes wie zb das TSG oder das personenstandrechts öffentlich zum ausdruck bringt?
liebe grüße
triona
und vor allem, was soll in diesem zusammenhang pornografie überhaupt sein?
Diesen Zusammenhang gibt es ja auch nicht...
S'E.