Fazit: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?

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Hallo in die Runde,

 

mal ein kurzes Fazit zu einer Veranstaltung, die ich hier im Terminkalender eingestellt hatte.

Der Vortrag war nicht gut besucht, laut meiner Zählung waren es gerade mal 11 Teilnehmer, also eigentlich sehr enttäuschend. Ob es daran lag/liegt, dass das Thema nicht pointiert genug dargestellt wurde, das Thema an sich die überwiegende (studentische) Mehrheit nicht interessiert(e) oder die Werbung nicht gut genug war, weiß ich nicht. Ich vermute, dass es eine Kombination aus allen dreien war.

Zu Anfang hielt Deborah einen ca. 35-minütigen Vortrag über das TSG. An der darauf folgenden Diskussion nahm dann auch ich teil. Sie war trotz allem interessant und recht intensiv. Vertieft wurden  Fragen, was  Geschlecht ist, wie es bestimmt werden könnte bzw. sollte. Zudem ging es um Möglichkeiten zur Vereinfachung des TSG-Verfahrens, besonders, ob es  bei Gericht bleiben sollte oder nicht, ausserdem, wie liberal eine Reform angelegt sein sollte. Keineswegs überraschend bereitete insbesondere das Thema PStÄ ohne GaOP  den Nichtbetroffenen Probleme.

Insgesamt nahm ich vom Podium einige wichtige Anregungen für die Zukunft mit, sowohl hinsichtlich des inhaltlichen als auch darüber, wie  Gestaltung und Rahmen ähnlicher  Veranstaltungen in Zukunft verbessert werden könnten.

Beate schrieb:Daher bin ich

Beate schrieb:
Daher bin ich momentan sogar eher dafür, das Verfahren bei den Gerichten zu belassen, allerdings reduziert auf eine simple Erklärung, ganz analog zu der Prozedur eines Kirchenaustritts in NRW.

 

Hi Beate

Ich denke diesen antrag kann jede Stadtverwaltung durchführen, ohne großes theater zu machen.

Und gutachten braucht kein Mensch, wäre auch dafür es so zu überlassen wie ein

Kirchenaustritt in NRW.

Tina

 

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Beate_R schrieb:Was das TSG

Beate_R schrieb:
Was das TSG anbelangt, so sind Änderungen eine Gratwanderung: Liberalisierung, besonders der Verzicht auf den OP-Zwang, werden den Kassen neue Vorwände zur Leistungsverweigerung liefern, und auch der an sich sinnvolle Vorschlag, die Namensänderung ohne Gerichtsverfahren und Gutachten bei den ohnehin zuständigen Standesämtern bzw. Kreisbehörden durchzuführen, wird den Nachteil einer größeren Rechtsunsicherheit haben: an der Praxis der Handhabung von §47 PSTG ff. (Namens- und Personenstandsänderungen bei Intersexualität) ist Rechtsverweigerung nämlich gang und gäbe - meistens ist es für die Betroffenen leichter, den (in diesem Fall ja besonders verletzenden) Weg über das TSG zu gehen.

 

Vielleicht die OP-Kosten auf Darlehnsbasis vergeben analog Bafög. Namenswahl sollte dann vollständig freigegeben werden. Wenn sich dann jemand wegen der OP dann umbringt, ist das dann persönliche Pech wie bei den Opfern im Straßenverkehr, von Nikotin und Alkohol. D urch mehr Wettbewerb und mögllichkeit von auslands-Ops werden auch die Kosten sinken.

Ich sehe das heutige Gutachterverfahren als eine Art von Prohibition. soll doch jeder sein Geschlecht frei wählen, egal aus welchen Motiven.

 

LG CJ

 

Extra Gottingam non est vita, et, si est, non est ita.

Cogito ergo sum

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tina666 schrieb:... diesen

tina666 schrieb:
... diesen antrag kann jede Stadtverwaltung durchführen, ohne großes theater zu machen.

Sie könnte. Im Fall von §47 PSTG ist das sogar so vorgesehen. Leider zeigt die Rechtspraxis dort, dass Theater gemacht wird.

Viele liebe Grüße

Beate

http://www.beate-r.de/
http://www.trans-eltern.de/