
Hallo in die Runde,
mal ein kurzes Fazit zu einer Veranstaltung, die ich hier im Terminkalender eingestellt hatte.
Der Vortrag war nicht gut besucht, laut meiner Zählung waren es gerade
mal 11 Teilnehmer, also eigentlich sehr enttäuschend. Ob es daran
lag/liegt, dass das Thema nicht pointiert genug dargestellt wurde, das
Thema an sich die überwiegende (studentische) Mehrheit nicht
interessiert(e) oder die Werbung nicht gut genug war, weiß ich nicht.
Ich vermute, dass es eine Kombination aus allen dreien war.
Zu
Anfang hielt Deborah einen ca. 35-minütigen Vortrag über das TSG. An
der darauf folgenden Diskussion nahm dann auch ich teil. Sie war trotz
allem interessant und recht intensiv. Vertieft wurden Fragen, was
Geschlecht ist, wie es bestimmt werden könnte bzw. sollte. Zudem ging
es um Möglichkeiten zur Vereinfachung des TSG-Verfahrens, besonders, ob
es bei Gericht bleiben sollte oder nicht, ausserdem, wie liberal eine
Reform angelegt sein sollte. Keineswegs überraschend bereitete
insbesondere das Thema PStÄ ohne GaOP den Nichtbetroffenen Probleme.
Insgesamt
nahm ich vom Podium einige wichtige Anregungen für die Zukunft mit,
sowohl hinsichtlich des inhaltlichen als auch darüber, wie Gestaltung
und Rahmen ähnlicher Veranstaltungen in Zukunft verbessert werden
könnten.
Beate schrieb:Daher bin ich
Hi Beate
Ich denke diesen antrag kann jede Stadtverwaltung durchführen, ohne großes theater zu machen.
Und gutachten braucht kein Mensch, wäre auch dafür es so zu überlassen wie ein
Kirchenaustritt in NRW.
Tina
Beate_R schrieb:Was das TSG
Vielleicht die OP-Kosten auf Darlehnsbasis vergeben analog Bafög. Namenswahl sollte dann vollständig freigegeben werden. Wenn sich dann jemand wegen der OP dann umbringt, ist das dann persönliche Pech wie bei den Opfern im Straßenverkehr, von Nikotin und Alkohol. D urch mehr Wettbewerb und mögllichkeit von auslands-Ops werden auch die Kosten sinken.
Ich sehe das heutige Gutachterverfahren als eine Art von Prohibition. soll doch jeder sein Geschlecht frei wählen, egal aus welchen Motiven.
LG CJ
Extra Gottingam non est vita, et, si est, non est ita.
Cogito ergo sum
tina666 schrieb:... diesen
Sie könnte. Im Fall von §47 PSTG ist das sogar so vorgesehen. Leider zeigt die Rechtspraxis dort, dass Theater gemacht wird.
Viele liebe Grüße
Beate
http://www.beate-r.de/
http://www.trans-eltern.de/